3. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes mit den einzelnen Änderungspunkten ist der Plandarstellung aus den Unterlagen zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Im Flächennutzungsplan ist gemäß § 5 Absatz 1 BauGB für das ganze Verbandsgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden in den Grundzügen darzustellen. Mit der 3. punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes soll die vorbereitende Bauleitplanung an bereits vollzogene Entwicklungen (= nachrichtliche Anpassungen) und an die aktuellen Entwicklungsziele (= Neuausweisungen und Flächenreduzierungen) im Verbandsgebiet angepasst werden und damit die planerischen Voraussetzungen zu einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in den genannten Bereichen geschaffen werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Unterlagen
01 Planteil Gesamt-FNP (PDF, 19,336 MB)
02 Teilplan Oberndorf (PDF, 14,624 MB)
03 Teilplan Epfendorf (PDF, 9,55 MB)
04 Teilplan Fluorn-Winzeln (PDF, 5,112 MB)
05 Textteil (PDF, 11,825 MB)
06 Abwägungsprotokoll (PDF, 2,539 MB)
07-01 Anlage Umweltbericht (PDF, 6,306 MB)
07-02 Anlage Gutachten zur Abschätzung von Geruchsimmissionen (PDF, 2,577 MB)
07-03 Anlage Standortsuche für ein neues Feuerwehrgebäude (PDF, 5,625 MB)
07-04 Bedarfsbegründung für Neuausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen (PDF, 1,243 MB)
7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes mit den einzelnen Änderungspunkten ist der Plandarstellung aus den Unterlagen zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Im Zusammenhang mit
- der angestrebten Energiewende,
- den steigenden Energiekosten und
- der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Situation
werden an die Kommunen vermehrt Anfragen bezüglich der Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen von gewerblicher und privater Seite an die Verwaltungen herangetragen. Dies betrifft auch die betroffenen Kommunen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. - Epfendorf – Fluorn-Winzeln. In einem „Sammelverfahren“ sollen zur Änderung des Flächennutzungsplanes Standorte für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen ausgewiesen werden (= vorbereitende Bauleitplanung) und so die erforderliche Durchführung der ebenfalls erforderlichen Bebauungsplanverfahren (= verbindliche Bauleitplanung) erleichtert werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Unterlagen
01 Begründung (PDF, 7,065 MB)
02-01 Anlage Umweltsteckbrief (PDF, 705,4 KB)
02-02 Anlage Übersichtsplan mit Darstellung der geplanten Flächenausweisungen (PDF, 7,025 MB)
02-03 Anlage Übersichtsplan Flurbilanz (PDF, 7,326 MB)
02-04 Anlage Übersichtsplan Schutzgebietsfestsetzungen Natur und Landschaft (PDF, 7,706 MB)
02-05 Anlage Übersichtsplan Wasserschutzgebiete und HQ100-Flächen (PDF, 8,191 MB)
02-06 Anlage Flächenausweisungen auf FNP-Teilplan Oberndorf (PDF, 10,531 MB)
02-07 Anlage Flächenausweisungen auf FNP-Teilplan Epfendorf (PDF, 6,867 MB)
02-08 Anlage Flächenausweisungen auf FNP-Teilplan Fluorn-Winzeln (PDF, 3,822 MB)