Stadtansicht von Oberndorf

Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitpläne

Hier finden Sie die aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen und ausliegenden Planentwürfe der Stadt Oberndorf a. N. sowie der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf am Neckar – Epfendorf – Fluorn-Winzeln mit näheren Informationen zum jeweiligen Planentwurf und zum Auslegungszeitraum.

Zusätzlich zur Veröffentlichung auf dieser Internetseite können die ausliegenden Unterlagen bei der Stadtverwaltung Oberndorf a. N., Klosterstraße 3, im Flur vor den Zimmern 128/129 während den Dienststunden eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Für die elektronische Übermittlung steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: stadtplanung@oberndorf.de

Die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung in den jeweiligen Gremien behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Wüstfeld 4. Änderung“ in Oberndorf a. N. – Altoberndorf


Plangebiet (gekürzt)
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Altoberndorf, südlich des Neckars. Im Norden, Osten und Westen grenzen weitere Gewerbeflächen an das Gebiet. Im Süden wird die Fläche durch die angrenzende Bahnanlage und die Landesstraße 424 begrenzt. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens umfasst das Flst. 2057/1 mit einer Gesamtfläche von 6.042 Quadratmeter.

Ziel und Zweck der Planung (gekürzt)
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Non-Food-Discounters geschaffen werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird in der Zeit vom 14.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Unterlagen

Top