Junges Oberndorf - Deine Meinung zählt!
Das bisherige Beteiligungskonzept wurde im Frühjahr 2016 gemeinsam mit Jugendlichen und einer Lenkungsgruppe, bestehend aus dem Bürgermeister, Vertreter der Gemeinderatsfraktionen und Vertreter der Verwaltung, weiterentwickelt. Anlass dafür gab die Änderung des § 41 a Abs. 1 der Gemeindeordnung. Die bisherige Kann-Regelung über die Beteiligung von Jugendlichen ist in eine verbindliche Pflichtbeteiligung umgewandelt und damit erweitert worden. Danach sollen Kinder und müssen Jugendliche nun „bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise“ beteiligt werden.
Die bisherige Beteiligungsform war das Jugendforum und bestand aus der Jugendversammlung und der Jugendprojektarbeit. Ergänzt wurde dieses Konzept nun um eine kontinuierliche Online-Beteiligung.
Die neue Homepage ist zu erreichen unter:
www.junges-oberndorf.de
1. Online - Beteiligung
bietet die Möglichkeit
- des Austausches.
- sich jugendgerecht über kommunalpolitische Themen zu informieren.
- ein Online-Fragebogen auszufüllen.
- sich mit dem Bürgermeister, den Gemeinderäten, den Ortsvorstehern und den Ortschaftsräten auszutauschen.
2. Jugendversammlungen
- Sollen einmal jährlich auf Einladung der Stadtverwaltung Oberndorf a. N. stattfinden.
- Aktuelle Themen aus dem Gemeinderat und der Verwaltung werden vorgestellt und diskutiert.
- Themen, die in der Online - Beteiligung diskutiert werden, können aufgegriffen werden.
- Ideen und Vorschläge aus der Versammlung werden diskutiert.
- Aus der Jugendversammlung heraus können sich Projekte entwickeln.
3. Jugendprojekte
- Umsetzung von konkreten Projekten
- Projektgruppe arbeitet das Konzept bis zur Antragsreife im Ortschaftrat/Gemeinderat aus.
- Vorstellung des Projektes als Antrag im Ortschaftsrat/Gemeinderat.
- Ortschaftsrat bzw. Gemeinderat entscheidet über den Antrag in einer öffentlichen Sitzung.
- Umsetzung des Projektes bei Zustimmung des zuständigen Gremiums.