Kinder und Jugendbeteiligung

Anhörung zu Themen im Gemeinderat

Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung (§ 41 a der GemO) bei Planungen und Vorhaben, die Ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.
Das bedeutet, dass Ihr zu den Themen, die im Oberndorfer Gemeinderat und in den Ausschüssen, sowie in den Ortschaftsräten beraten werden, Anregungen und Ideen abgeben könnt.

Was im Gemeinderat und in den Ausschüssen auf der Tagesordnung steht und beraten wird, erfahrt Ihr hier:
Zum Ratsinformationssystem
Was in den Ortschaftsräten beraten wird, erfahrt Ihr aus dem STADTINFO.

Eure Anregungen zu den Themen sollten immer bis spätestens Freitag vor der nächsten Sitzung bei uns eingegangen sein. Für Nachrichten an die Ortschaftsräte wendet Ihr Euch direkt an den Ortsvorsteher oder die Ortschaftsverwaltung. Für Nachrichten an den Gemeinderat könnt Ihr uns mit dem untenstehenden link eine E-Mail senden.
Für die Bearbeitung ist es wichtig, dass alle in der E-Mail genannten Punkte ausgefüllt werden.

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