Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung
Auch verfahrensfreie, also nicht genehmigungspflichtige Vorhaben, müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Vorhaben auch in diesen Fällen abweichend von den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie dem Bebauungsplan, errichtet werden soll. Hierfür ist ein Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung erforderlich.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten ein verfahrensfreies Vorhaben errichten, das von öffentlich-rechtlichen Vorschriften abweicht.
Verfahrensablauf
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen online ein. Innerhalb von zehn Arbeitstagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob die Unterlagen vollständig sind und den Formanforderungen entsprechen. Anschließend wird über Ihren Antrag entschieden.
Fristen
In der Regel wird innerhalb eines Monats über Ihren Antrag entschieden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung
- Lageplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
Die Unterlagen müssen der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) entsprechen.
Kosten
Die zuständige Stelle erstellt nach der Antragsbearbeitung einen Kostenbescheid. Dieser richtet sich nach Ihrem Einzelfall. Um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben, können Sie in der Gebührenordnung nachschauen. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.
Hinweise
Es wird empfohlen, die gewünschte Abweichung/Ausnahme/Befreiung vorab per E-Mail abzustimmen.
Freigabevermerk
21.11.2022 Stadt Oberndorf a. N.