Die Stadtverwaltung versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oberndorf a.N.. Rund 250 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie immer kompetente Ansprechpartner finden. Bürgerfreundliche Öffnungszeiten und Online-Services ermöglichen vielfältige Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
Finanzamt Rottweil
Beschreibung
Die Aufgabe des Finanzamts ist die Verwaltung der Steuern.
Das Finanzamt ermittelt aufgrund Ihrer Angaben, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen (z.B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle) die Besteuerungsgrundlagen.
Dann setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.
Ihr Finanzamt ist in der Regel für die folgenden Steuerarten zuständig:
- Einkommensteuer mit Lohnsteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Einige Finanzämter im Land sind zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig (wie z.B. für die Erbschaft-/Schenkungssteuer, für das Besteuerungsverfahren von Körperschaften, für die Betriebsprüfung oder für die Finanzkasse). Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die anderen oben genannten Steuern stehen dem Land Baden-Württemberg zu.
Das Finanzamt ermittelt für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für
- die Gewerbesteuer und
- die Grundsteuer.
Für diese Bereiche setzen die Kommunen die Steuern selbst fest und erheben diese auch.
Die Kirchensteuern für die großen Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls vom Finanzamt festgesetzt und erhoben.
Die Mitarbeiter Ihres Finanzamts geben Ihnen auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwälten vorbehalten.
Die Aufgaben des Finanzamts beruhen auf den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108). Aufsichtsbehörden der Finanzämter sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium.
Kontakt
Leistungen
- Abgeltungsteuer - Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen
- Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen
- Denkmalschutz - Steuerliche Förderung beantragen
- Ehrenamtspauschale geltend machen
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer - Erklärung abgeben
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
- Fahrtenbuch für steuerliche Zwecke führen
- Fahrzeugeinzelbesteuerung beantragen
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragen
- Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
- Grunderwerbsteuer zahlen
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
- Lohnsteuer anmelden und bescheinigen
- Lohnsteuerermäßigung beantragen
- Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
- Übungsleiterpauschale geltend machen
- Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
- Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden
- Vereinsgründung - Verein beim Finanzamt anmelden
- Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer
- Antrag auf Steuerklassenwechsel
- Erklärung zum dauernden Getrennleben
- Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
- Formular Fragebogen
- Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
- Lohnsteuerermäßigung 2023
- Online-Fragebogen Beteiligung an einer Personengesellschaft
- Online-Fragebogen Gründung einer Kapitalgesellschaft und Genossenschaft
- Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
- SEPA-Lastschriftmandat für Einkommen-/Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer und Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG
- Startseite ELSTER
- Steuer-Onlinedienste - Lohnsteueranmeldung mit ElsterOnline
Über ElsterOnline können Sie z.B. die Umsatzsteuervoranmeldung, Dauerfristverlängerung, Zusammenfassende Meldung oder Lohnsteueranmeldung komplett online erledigen.