Schmiedel, Michaela
Ordnung und Verkehr
Am 12.11.2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) beschlossen.
Das Landesgaststättengesetz (LGastG) gilt für das Betreiben einer Gaststätte und damit für all diejenigen Personen, die gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.
Auch für Vereine gilt das LGastG – hier gibt es jedoch Ausnahmen.
Personen, die am 1. Januar 2026 bereits rechtmäßig gastronomisch tätig sind (z. B. Inhaberinnen und Inhaber einer Gaststättenerlaubnis), müssen nichts weiter veranlassen. Auch Auflagen und Anordnungen, die vor dem 1. Januar 2026 erlassen worden sind, gelten weiterhin.
Der Betrieb eines vorübergehenden Ausschanks ist in Baden-Württemberg weiterhin nur aus besonderem Anlass möglich (bspw. Stadtfest, Weihnachtsmarkt, Vereinsveranstaltung). Dieser Anlass muss deshalb auf der Anzeige entsprechend dargestellt werden.
Dasselbe gilt auch für Reisegewerbekarteninhaber.
Zur Erleichterung des Verfahrens finden Sie hier das entsprechende Anzeigeformular.
Bitte füllen Sie dieses entsprechend aus und senden es rechtzeitig an ordnungsamt(at)oberndorf.de.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unter Gaststättenrecht: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und TourismusBaden-Württemberg.
Bitte beachten Sie bei Ihren Veranstaltungen folgende Hinweise.
Ordnung und Verkehr