Die Stadt Oberndorf a. N. bietet für Schülerinnen und Schüler eine verlässliche Schulkindbetreuung an. Die Betreuung unterstützt Familien vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien.
Die Satzung über die Schulkindbetreuung und die Gebührensatzung gelten ab dem Schuljahr 2026/2027.
Auf diesen Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zur Schulkindbetreuung. Außerdem können Sie hier unser Infoschreiben an die Eltern abrufen, das Anfang Juli 2026 über die Schulen versendet wurde.
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung haben vorerst Grundschulkinder der Klasse 1 einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.
Dafür sorgt das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG). Der Rechtsanspruch ist ein Angebot und keine Pflicht. Der Anspruch umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen und gilt auch in den Ferien bis auf eine Schließzeit von vier Wochen.
Weitere Informationen für Eltern und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Für die Betreuung in den ersten Schulwochen ist eine separate Anmeldung erforderlich. Diese Anmeldung erfolgt wie bisher über die Stiftung Lernen Fördern Arbeiten (LFA vivo GmbH). Eine Anmeldung war bis zum 31. August möglich.
Die Anmeldung für die Schulkindbetreuung erfolgt ab Schulstart im September über die Schule bzw. die Betreuungskräfte. Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie hier auf diesen Seiten und bei den Betreuungskräften an den Schulen.
Bitte geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie das erteilte SEPA-Mandat ihrem Kind zur Abgabe bei den Betreuungskräften mit. Anmeldeschluss: 25. September 2026. Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Schuljahr.
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zur bisherigen Übergangsbetreuung ersetzt nicht die verbindliche Anmeldung für die reguläre Schulkindbetreuung.
Nach Eingang und Prüfung der vollständigen Unterlagen werden die Anmeldungen erfasst. Anschließend erhalten Sie den entsprechenden Bescheid über die Betreuung.
Anmeldeformular für die Schulkindbetreuung in Aistaig
Sepa-Mandat
Anmeldeformular für die Schulkindbetreuung in Oberndorf
Sepa-Mandat
Anmeldeformular für die Schulcampusbetreuung
Sepa-Mandat
Anmeldeformular für die Schulkindbetreuung in Beffendorf
Sepa-Mandat
Anmeldeformular für die Schulkindbetreuung in Bochingen
Sepa-Mandat
Anmeldeformular für die Schulkindbetreuung in Lindenhof
Sepa-Mandat
Anmeldeformular für die Schulkindbetreuung in Hochmössingen
Sepa-Mandat
Je nach Schulstandort werden folgende Betreuungsmodule angeboten:
Die konkreten Betreuungszeiten unterscheiden sich je nach Schule und können den jeweiligen Tabellen entnommen werden
Betreuungsangebote in Aistaig, Beffendorf und Bochingen
Betreuungsangebote in Hochmössingen und Lindenhof
Betreuungsangebote am Schulverbund
Betreuungsangebot am Schulcampus
An den Ganztagsschulstandorten
wird ein Mittagessen für Kinder des Ganztags angeboten.
Die Bestellung und Abrechnung erfolgen direkt mit dem Essensanbieter.
Die Gebühren der Schulkindbetreuung sind in der dazugehörigen Gebührenordnung festgesetzt und vom Gemeinderat am 16. Juni 2026 beschlossen worden.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie mit Hauptwohnsitz in Oberndorf a. N. die Schulkindbetreuung, gelten folgende Ermäßigungen:
2 Kinder - 80 % der Gesamtgebühr
3 Kinder - 70 % der Gesamtgebühr
4 Kinder - 60 % der Gesamtgebühr
ab 5 Kindern - 50 % der Gesamtgebühr
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Schuljahr.
Eine Änderung oder Abmeldung ist nur
Der Antrag muss bis spätestens zum 20. eines Monats für den Folgemonat beim Sachgebiet Bildung und Betreuung eingehen.
Kann Ihr Kind die Betreuung nicht besuchen, müssen Sie die Betreuungskräfte bzw. die jeweilige Leitung informieren. Die Gebühren bleiben auch bei Krankheit oder sonstiger Nichtteilnahme bestehen.
Die Ferienbetreuung richtet sich an Grundschulkinder der Klassen 1–4 und findet in den festgelegten Wochen statt. Den Ferienbetreuungsplan 2026/2027 können Sie hier einsehen.
Betreuungszeiten in den festgelegten Ferienwochen sind von Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Oberamteistraße 8/Karl-Wider-Gebäude des Schulverbunds
78727 Oberndorf a. N.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das separat bereitgestellte Anmeldeformular. . Es können nur ganze Wochen gebucht werden.
Sie haben die Möglichkeit, das PDF-Formular digital auszufüllen und uns anschließend per E-Mail zuzusenden.
Das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat senden Sie uns bitte per Post zu oder geben es spätestens nach den Sommerferien im Schulsekretariat bzw. bei den Betreuungskräften ab.
Herbst- und Weihnachtsferien bis zum 29. Juli 2026
Oster-, Pfingst- und Sommerferien bis zum 1. Dezember 2026
80 € pro Betreuungswoche
Bei Feiertagen erfolgt eine anteilige Gebührenreduzierung.
Für die Ferienbetreuung gelten dieselben Geschwisterermäßigungen wie für die Schulkindbetreuung.