Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung
Auch verfahrensfreie, also nicht genehmigungspflichtige Vorhaben, müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Vorhaben auch in diesen Fällen abweichend von den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie dem Bebauungsplan, errichtet werden soll. Hierfür ist ein Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung erforderlich.
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