Kraft, Marian
Sachgebietsleitung
Sachgebiet Bauverwaltung
Der demographische Wandel ist mit die Ursache, dass es zu einer zunehmenden Entvölkerung der Ortskerne kommt. Es gibt zusehends immer mehr Gebäude, deren baulicher Zustand nicht mehr zeitgemäß ist. Diese stehen dann früher oder später leer und entsprechen ohne eine grundlegende Sanierung nicht den heutigen Ansprüchen an modernes Wohnen. Um die Eigentümer solcher Gebäude zu einer Neuentwicklung der innerörtlichen Flächen zu motivieren, wurde das städtische Förderprogramm „Leben mittendrin!“ entwickelt, das die Entscheidung für viele leichter machen wird, das vorhandene Areal für Wohnzwecke zu nutzen.
Nach den Förderrichtlinien kann der Abriss nicht mehr sanierungsfähiger privater, nicht gewerblicher Bausubstanz mit 25 Euro pro Kubikmeter umbautem Raum, maximal mit einer Gesamtsumme von 20.000 Euro je Vorhaben, gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sich das Grundstück im Innenbereich befindet und der Eigentümer ein neues Wohngebäude an gleicher Stelle errichtet. Das Bauvorhaben muss sich zudem in die Umgebungsbebauung einfügen. Das zum Abriss vorgesehene Objekt sollte mindestens 400 Kubikmeter umbauten Raum aufweisen und muss leerstehen.
Die Antragstellung erfolgt bei der Stadt Oberndorf a. N., Bauverwaltung, bevorzugt per E-Mail: Baurechtsamt@Oberndorf.de.
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