Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Böllerschießen
gem. § 7 Polizeiverordnung der Stadtverwaltung Oberndorf a. N.
Das Schießen mit einem Hand- oder Standböller bzw. einer Böllerkanone ist in der Stadt Oberndorf a. N. aus Lärmschutzgründen erlaubnispflichtig.
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