Grundbuchauszug beantragen
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind (siehe unten „Voraussetzungen), können Sie einen Auszug daraus erhalten.
Ergänzende Information zum Online-Prozess
Sie sind aus folgendem Grund antragsberechtigt:
Füllen Sie bitte das oben verlinkte Onlineformular zur Beantragung eines Grundbuchauszuges aus. Nach dem Hochladen der erforderlichen Dokumente werden Ihnen der Auszug aus dem Grundbuch sowie die Rechnung über die entsprechende Gebühr an Ihre Meldeanschrift zugesandt. Die Zusendung des Auszuges aus dem Grundbuch per E-Mail ist nicht möglich.
Hinweis: Eine Grundbucheinsicht ist gebührenfrei.
keine
3 Werktage
nicht einschlägig
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. 20.06.2023 Stadt Oberndorf a. N.