Grundbuchauszug beantragen

Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind (siehe unten „Voraussetzungen), können Sie einen Auszug daraus erhalten.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
barrierefrei
Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich

Sie sind aus folgendem Grund antragsberechtigt:

  • Ich bin Eigentümer/in
  • Ich bin Erbbauberechtigte/r
  • Für mich/uns ist ein Recht im Grundbuch eingetragen
    (z.B. Grundschuld, Hypothek, Auflassungsvormerkung, Dienstbarkeit)
  • Ich bin eine bevollmächtigte Person
  • Sonstige Gründe
    (berechtigtes Interesse muss z.B. Kaufvertrag, Erbschein/ vom Notar eröffnetes Testament nachgewiesen werden)

  • Kopie Ausweis-/Passdokument
  • hilfreich ist, wenn Sie die Grundbuch-Blattnummer oder die Flurstücksnummer benennen können
  • ggfs. Vollmacht
  • ggfs. Nachweis berechtigtes Interesse
    (z.B. Kaufvertrag, Erbschein/ vom Notar eröffnetes Testament)

Füllen Sie bitte das oben verlinkte Onlineformular zur Beantragung eines Grundbuchauszuges aus. Nach dem Hochladen der erforderlichen Dokumente werden Ihnen der Auszug aus dem Grundbuch sowie die Rechnung über die entsprechende Gebühr an Ihre Meldeanschrift zugesandt. Die Zusendung des Auszuges aus dem Grundbuch per E-Mail ist nicht möglich.

Hinweis: Eine Grundbucheinsicht ist gebührenfrei.

keine

  • Unbeglaubigt 10,- Euro (pro Auszug)
  • Beglaubigt 20,- Euro (pro Auszug)

3 Werktage

nicht einschlägig

keine

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. 20.06.2023 Stadt Oberndorf a. N.