Stadtplanung

Stadtplanung ist ein Oberbegriff für alle Planungen, die sich mit einer Stadt befassen. Der Begriff Stadtplanung ist dabei meist mit einer zeitlichen Komponente verbunden und drückt somit ein bestimmtes Ziel hinsichtlich der Gestalt und Gestaltung der Stadt aus. In die Stadtplanung im Allgemeinen werden in der Regel eine Vielzahl an einzelnen Plänen mit integriert. Dazu gehören zum Beispiel die Verkehrsplanung oder die Planung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser und Abwasser).
Konkret versucht die Stadtplanung jedoch mit Ihren eigenen Hilfsmitteln die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne für das Stadtgebiet zu erstellen. Dabei müssen neben planerischen Belangen durch übergeordnete Pläne (z.B. Regionalpläne) festgelegte Vorgaben berücksichtigt und mit den Vorstellungen und Wünschen der Bevölkerung, ökonomischen und ökologischen Interessen abgewogen werden.

Der Talplatz soll attraktiver werden. Dies ist eines der erklärten Ziele der Stadterneuerung in der Talstadt. Was ist das Besondere am Talplatz? Was sollte erhalten und was verändert werden? Welche Ideen gibt es zur Aufwertung des Talplatzes für die Anwohner, den Einzelhandel und die Besucher?
Zur Aufarbeitung dieser und weiterer Fragen lud die Stadtverwaltung ein. In einer ersten Planungswerkstatt waren am 21.10.2016 zunächst die Eigentümer der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke, die dortigen Anwohner und Gewerbetreibenden, gefragt. Sie haben ihre künftigen Vorstellungen und Erwartungen zu ihrem unmittelbaren Wohn- und / oder Geschäftsumfeld geäußert. Zu einem weiteren Workshop am 17.11.2016 waren dann alle interessierten Einwohner der Stadt eingeladen.

Die Neugestaltung des Talplatzes und seines Umfeldes beschäftigt den Gemeinderat bereits seit Jahren.
Für den Talplatz und die daran angrenzenden Bereiche wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, an dem sich zahlreiche renommierte Büros beteiligt haben. Aus den Vorausgegangenen zwei Bürgerworkshops sind die Ergebnisse in die Auslobung eingeflossen. Erster Preisträger des Wettbewerbs waren die capatti staubach Architekten aus Berlin. Der Empfehlung des Preisgerichtes entsprechend hat der Gemeinderat am 27. März 2019 beschlossen, deren Entwurf weiterzuverfolgen.

Die Entwurfsplanung wurde im Jahr 2019 wiederholt in der Öffentlichkeit vorgestellt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die ihnen gebotene Gelegenheit, um sich zu informieren und Detailfragen an die Verwaltung zu richten. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere das künftige Parken und die Aufenthalts- bzw. Erlebnisqualität auf dem neuen Talplatz die zentralen Diskussionspunkte waren. 

Zur Weiterentwicklung des Entwurfs der capatti staubach Architekten wurde entschieden, erneut die Einwohnerschaft zu diesen zentralen Diskussionspunkten online über die städtische Homepage zu befragen. Die Online-Umfrage zur Talplatzgestaltung war vom 10.11.2020 bis zum 30.11.2020 auf der Internetseite der Stadt Oberndorf a.N. zur Mitwirkung freigeschaltet. Über 650 Teilnehmende haben mitgemacht und die Umfrage auch umfangreich beantwortet. 

Daran anschließend hat eine zusätzliche und abschließende Bürgerbeteiligung in Form eines digitalen Livestream am 16.04.2021 stattgefunden. Das Büro capatti staubach Architekten hat die in der Umfrage vorgebrachten Anregungen geprüft und erläutert, inwieweit diese in den Wettbewerbsentwurf übernommen werden können. Im digitalen Livestream bestand für die Teilnehmer die Möglichkeit, weitere Vorschläge zu unterbreiten.

Ein Sanierungsgebiet ist ein Gebiet, in dem eine Kommune eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchführt. Das Gebiet muss durch eine Sanierungssatzung festgelegt werden.

Das Ziel einer solchen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ist es, städtebauliche Missstände zu beheben. Der Charakter des Gebiets soll gewahrt werden, gleichzeitig sollen aber die Wohn- und Arbeitsbedingungen verbessert und der Strukturwandel durch Umbaumaßnahmen begleitet werden.

Private Baumaßnahmen bedürfen einer Genehmigung und können durch eine Städtebauförderung unterstützt werden.

Sanierungsgebiet Talstadt

Mit der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Europäische Union die Mitgliedstaaten, die Belastung durch Umgebungslärm auf Basis standardisierter Berechnungsverfahren in regelmäßigen Abständen zu erfassen. Auf diesen Analysen aufbauend, stellen die zuständigen Behörden, in der Regel die Gemeinden, Lärmaktionspläne zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen auf.
 
Die Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie wurden in den §§ 47 a-f BImSchG, in der
BImSchV und in untergesetzlichen Regelungen in nationales Recht umgesetzt.
Die Lärmkarten hat in Baden-Württemberg die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) erstellt.
 
 
Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung ergibt sich für die Stadt Oberndorf die gesetzliche Handlungspflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Als Hauptlärmquelle nach den Ergebnissen der Kartierung des Landes ist der Straßenverkehrslärm der BAB A 81 sowie von Abschnitten der Ortsdurchfahrten der L 424 (ehemals B 14) und der L 415 zu betrachten.

Hier gelangen Sie zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der 3. Stufe nach § 47d BImSchG für die Stadt Oberndorf am Nackar:

Aufstellung des Lärmaktionsplans 3. Stufe (PDF)

Im Rahmen einer städtebaulich-verkehrlichen Planungsstudie soll sowohl eine neue städtebauliche Entwicklungsperspektive als auch ein neuer integrierter verkehrlicher Entwicklungsansatz für den Stadtteil Altoberndorf erarbeitet werden.
Hierzu wurden drei Planungsbüros mit einer "Planungsstudie Altoberndorf" beauftragt. 
 
Die Themenstellung der Mehrfachbeauftragung wurde in enger Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Altoberndorf entwickelt. Zusätzlich fand hierzu am 30.03.2019 ein Bürgerworkshop in Altoberndorf statt. Die Ergebnisse dieses Workshops wurden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Die finalen Auslobungsunterlagen wurden in Zusammenarbeit mit der Bewertungskommission erstellt.
 
Der Gemeinderat hat am 23.11.2021 der Auslobung der Mehrfachbeauftragung zugestimmt.
 
Am 16.05.2022 kam die Bewertungskommission einstimmig zu dem Schluss, dass die Arbeit des Büros Wick + Partner mbB in Zusammenarbeit mit Breinlinger Ingenieure Tiefbau GmbH zur Grundlage der weiteren Bearbeitungsschritte gemacht werden soll.

Aufgrund der positiven Einflüsse auf das Klima, die Gesundheit und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden liefert der Radverkehr viele Argumente um gefördert zu werden und die nachhaltige Entwicklung der Mobilität voranzutreiben.

Mit dem nationalen Radverkehrsplan 3.0 unterstreicht die Bundesrepublik Deutschland die Rolle des Radverkehrs, um die aktuellen verkehrspolitischen Aufgaben zu bewältigen.

Auf Landesebene konkretisiert die RadSTRATEGIE Baden-Württemberg die konzeptionelle und strategische Umsetzung der Radverkehrsförderung bis zum Jahr 2025. Das Land soll zur Pionierregion für nachhaltige Mobilität entwickelt werden. Wie in vielen Städten und Gemeinden die im Bereich der Schwäbischen Alb oder des Schwarzwaldes liegen, stellt die Radverkehrsförderung aufgrund der bewegten Topographie auch in Oberndorf a. N. eine Herausforderung dar.

Laut RadSTRATEGIE BW sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 20 % aller Wege in Baden-Württemberg mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Diese Zielsetzung bedingt, dass auch Gemeinden mit Höhenunterschieden den Radverkehr fördern und eine komfortable und sichere Infrastruktur bereitstellen. Die Entwicklungen in der elektrischen Antriebstechnik für Fahrräder erschließt neue Räume und Zielgruppen für den Radverkehr.

Auch in der Arbeitswelt wurden die Potentiale erkannt. Dienstfahrräder für Botengänge, Lastenräder zur Paketauslieferung oder Arbeitgeber die ihren Angestellten Leasingmodelle zur Anschaffung von Pedelecs anbieten, steigern die Anzahl der elektrisch betriebenen Fahrräder im Verkehrsgeschehen. Die kommunale Verkehrsplanung steht vor der Herausforderung, den stetig wachsenden Anteil des Radverkehrs in den zukünftigen Planungsüberlegungen zu berücksichtigen.

Oberndorf am Neckar hat sich das Ziel gesetzt, den Radverkehr im Stadtgebiet zu verbessern. Durch das flächendeckenden und zusammenhängenden Radverkehrskonzept können Maßnahmen konkret angegangen werden, die zum Ziel von 20% Radverkehrsanteil bis 2030 beitragen. Ein hoher Anteil von Fahrradfahrten am Modal Split trägt zur Verbesserung der Lärmbelastung, Luftverschmutzung, CO2-Ausstoß und letztendlich zur Gesundheit des Radelnden bei.

Radverkehrskonzept Oberndorf am Neckar (PDF)

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