Flächennutzungsplan

Die Flächennutzungsplanung befasst sich mit den generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungszielen einer Gemeinde. Der Flächennutzungsplan (FNP) beinhaltet die Darstellung der beabsichtigten Art der Bodennutzung und stellt wichtige Standortentscheidungen zusammenhängend für das gesamte Stadtgebiet dar zum Beispiel durch die Festlegung von Wohnbauflächen, gemischten und gewerblichen Bauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Erholungsflächen, Flächen für den Natur- und Landschaftsschutz sowie Flächen für Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Gemeinbedarfseinrichtungen. Der FNP ist das zentrale Steuerungsinstrument für die städtebauliche Entwicklung.

Für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a.N., zu welcher die Stadt Oberndorf a.N. und die Gemeinden Epfendorf sowie Fluorn-Winzeln gehören, ist die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtskräftig. Bitte beachten Sie, dass für den Bereich Epfendorf bereits die 4., 6. und 8.  Änderung des Flächennutzungsplanes gelten.

Das Landratsamt Rottweil hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a.N. in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2014 beschlossene 2. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 2010 mit Erlass vom 03.09.2014 aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan in der Fassung vom 10.03.2014 maßgebend. Mit der amtlichen Bekanntmachung am 24.01.2015 wurde der Flächennutzungsplan wirksam.

Flächennnutzungsplan (Rechtskraft 24.01.2015)

Gewerbegebiet "Schroten" in Epfendorf-Trichtingen

Für Epfendorf gilt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, die für das Gewerbegebiet "Schroten" aufgestellt wurde und am 25.08.2017 in Kraft getreten ist.

Diese Änderung wurde bislang noch nicht in den Gesamtplan aufgenommen, trotzdem ist sie gültig und für Epfendorf maßgeblich.

Den Plan der 4. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes in Epfendorf finden Sie hier: Plan 4. FNP-Änderung Bereich Epfendorf

"Agri-Solarpark" in Epfendorf

Am 12.03.2024 hat der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. - Epfendorf - Fluorn-Winzeln in seiner öffentliche Sitzung die 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-Solarpark Epfendorf" beschlossen.

Mit der amtlichen Bekanntmachung am 13.02.2026 wurde der Flächennutzungsplan wirksam.

Den Plan der 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes in Epfendorf finden Sie hier: Plan 6. FNP-Änderung Bereich Epfendorf

Freiflächen-PV-Anlage "Hohe Egert" in Epfendorf, Gemarkung Trichtingen

Am 15.10.2025 hat der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln in seiner öffentlichen Sitzung die 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Gewann „Hohe Egert“ auf der Gemarkung Trichtingen beschlossen.

Mit der amtlichen Bekanntmachung am 05.06.2026 wurde der Flächennutzungsplan wirksam.

Den Plan der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier: Plan 8. FNP-Änderung

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