Die Stadtverwaltung versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oberndorf a.N.. Rund 250 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie immer kompetente Ansprechpartner finden. Bürgerfreundliche Öffnungszeiten und Online-Services ermöglichen vielfältige Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
Ordnungsamt
Beschreibung
Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.
Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.
Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise
- Aufgaben der Kulturpflege,
- Beteiligung an der Verkehrserziehung,
- Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,
- Förderung der Wirtschaft,
- Förderung der überörtlichen Vereine,
- Fremdenverkehrsförderung,
- Kreispartnerschaften,
- Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,
- Sportförderung und soziale Aufgaben.
Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise
- die Abfallverwertung und -beseitigung,
- Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),
- Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,
- Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,
- Ausbildungsförderung,
- Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,
- Bewilligung von Wohngeld,
- Schülerbeförderungskostenerstattung,
- Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und
- Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.
Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.
Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise
- Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,
- Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,
- Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,
- Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,
- Bußgeldstelle,
- Denkmalschutz,
- Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,
- Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,
- Erteilung von Führerscheinen,
- Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,
- Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,
- Gewerbeaufsicht,
- Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,
- Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,
- Lebensmittelüberwachung,
- Tierschutz,
- Umwelt- und Naturschutz,
- Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,
- Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,
- Veterinärwesen und die
- Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.
Parkplatz
Anfahrtsbeschreibung
Informationen zur Erreichbarkeit des Landratsamtes Rottweil und seiner Dienststellen finden Sie unter http://www.landkreis-rottweil.de/kontakt
Kontakt
Leistungen
- Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Einladung / Verpflichtungserklärung
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen