Aktuelle Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist eine Aufgabe des Gutachterausschusses. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in einem 2-jährigen Turnus zu ermitteln. Der Gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a.N. hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 die Bodenrichtwerte der Städte Oberndorf a. N. und Dornhan sowie der Gemeinden Epfendorf, Fluorn-Winzeln und Vöhringen zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen.
Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 sind in BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) abrufbar unter folgendem Link:

Bodenrichtwerte BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de)

Anmerkung zu der Darstellung der Flächen im Außenbereich in BORIS-BW:
In der Detailinformation gibt es mehrere Registerkarten zum Auswählen. Die einzelnen Registerkarten beinhalten Informationen für Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen im Außenbereich sowie Registerkarten für landwirtschaftliche Flächen wie Grünland, Ackerland oder forstwirtschaftliche Flächen.
 

Historische Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.2018 für die Stadt Oberndorf a.N., die Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln sowie die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.2019 für die Stadt Dornhan können in BORIS-BW eingesehen werden.

Bodenrichtwertauskünfte

Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei. Schriftliche Auskünfte werden entsprechend dem Aufwand nach § 4 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oberndorf a.N. vom 19.12.2006, in Kraft getreten am 01.01.2007, in Verbindung mit Ziffer 16.2 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung berechnet.

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