Stadtansicht von Oberndorf

Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitpläne

Hier finden Sie die aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen und ausliegenden Planentwürfe der Stadt Oberndorf a. N. sowie der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf am Neckar – Epfendorf – Fluorn-Winzeln mit näheren Informationen zum jeweiligen Planentwurf und zum Auslegungszeitraum.

Zusätzlich zur Veröffentlichung auf dieser Internetseite können die ausliegenden Unterlagen bei der Stadtverwaltung Oberndorf a. N., Klosterstraße 3, im Flur vor den Zimmern 128/129 während den Dienststunden eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Für die elektronische Übermittlung steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: stadtplanung@oberndorf.de

Die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung in den jeweiligen Gremien behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Epfendorf“

6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Epfendorf“


Ziel und Zweck der Planung (gekürzt)
Geplant ist eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 3,5 MW auf einer Plangebietsfläche von ca. 10,7 ha. Die Grundfläche für das Modulfeld wird hierbei ca. 8,3 ha betragen. Gerechnet wird mit einer Stromproduktion von ca. 4.000 MWh/a, was einem Bedarf von ca. 1.200 Haushalten entspricht.
Entstehen soll eine sogenannte Agri-Photovoltaikanlage. Hierbei handelt es sich um ein innovatives Anlagenkonzept aus sogenannten „bifazialen“ (beidseitig aktiven) und senkrecht in Reihen stehenden Modulen. Die Module sind dabei nach Osten und Westen ausgerichtet. Dieses Konzept eignet sich besonders dazu, um Landwirtschaft und Photovoltaik miteinander zu verbinden und so den Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu verringern.
Das Plangebiet befindet sich ca. 1.000 m westlich der Ortslage von Epfendorf und ca. 220 m nördlich des Flußlaufs der Schlichem inmitten der Feldflur. Der Geltungsbereich der punktuellen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Epfendorf“ erstreckt sich im Bereich der Flurbezeichnung „Kreuzhalde“ über die Parzellen 1010 und 1011. In der Örtlichkeit lassen sich die Grenzen des Plangebietes in etwa wie folgt wahrnehmen:
• im Norden: durch einen hier vorhandenen befestigten Feldwirtschaftsweg
• im Süden und Westen:durch die bewaldeten Hänge entlang der Täler von Neckar und Schlichem
• im Osten: durch einen Wiesenweg

Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Hinweis zum DatenschutzSiehe Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Unterlagen

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