Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne
Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung). Diese Pläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften und die Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Hier finden Sie die aktuellen Bebauungsplanaufstellungen und ausliegende Planentwürfe der Stadt Oberndorf a.N, sowie nähere Informationen zum jeweiligen Planentwurf und zum Auslegungszeitraum. Die Pläne können bei der Stadtverwaltung Oberndorf a.N., Klosterstraße 3 im Flur vor den Zimmern 128/129 während den Dienststunden eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung in den städtischen Gremien behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit dem Antrag Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bebauungsplan „Fluorner Straße, 3. Änderung“ in Oberndorf a. N.
Ziel und Zweck der Planung (gekürzt)Die jetzige 3. Änderung wird dadurch begründet, dass eine höhere Dichte für die verbleibenden Flurstücke im Mischgebiet 1036, 1036/1 und 1104/7, unter Wahrung der städtebaulichen Integration, realisiert werden soll.Für eine der unbebauten Flächen wurde ein weiterer Investor gefunden, welcher auf dem Gelände einerseits ein Mehrfamilienhaus mit 9 Wohneinheiten errichten möchte und gleichermaßen eine Gewerbehalle zur Nutzung für seine gewerblichen Tätigkeiten.Da sich allerdings die Art und Weise zu bauen sowie die städtebaulichen Überlegungen und Grundsätze seit 2001 teils verändert haben, ist es erforderlich, dass der ursprüngliche Bebauungsplan in diesem Teilbereich den heutigen Anforderungen angepasst wird.Der Entwurf der Bebauungsplan Änderung mit dem zeichnerischen Teil, den textlichen Festsetzungen und der Begründung ist hier zur Stellungnahme eingestellt:
Bebauungsplan Fluorner Straße (PDF, 1,437 MB)
Amtliche Mitteilungen Fluorner Straße (PDF, 111,5 KB)