Förderrichtlinien der Stadt Oberndorf a. N. zur Stärkung und Belebung der Ortskerne „Leben mittendrin!“

Im Oktober 2013 beschloss der Oberndorfer Gemeinderat ein städtisches Förderprogramm zur Innenentwicklung. Der demographische Wandel ist mit die Ursache, dass es zu einer zunehmenden Entvölkerung der Ortskerne kommt. Es gibt zusehends immer mehr Gebäude, deren baulicher Zustand nicht mehr zeitgemäß ist. Diese stehen dann früher oder später leer und entsprechen ohne eine grundlegende Sanierung nicht den heutigen Ansprüchen an modernes Wohnen. Um die Besitzer solcher Gebäude zu einer Neuentwicklung der innerörtlichen Flächen zu motivieren, wurde das Förderprogramm „Leben mittendrin“ entwickelt, das die Entscheidung für viele leichter machen wird, das vorhandene Areal für Wohnzwecke zu nutzen. Die Richtlinien wurden zwischenzeitlich nochmals überarbeitet und den Erfordernissen angepasst.
 
Nach den am 01.04.2018 neu gefassten Förderrichtlinien kann der Abriss nicht mehr sanierungsfähiger privater, nicht gewerblicher Bausubstanz mit 25 Euro pro Kubikmeter umbautem Raum, maximal mit einer Gesamtsumme von 20.000 Euro je Vorhaben, gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sich das Grundstück innerorts befindet und der Eigentümer ein neues Wohngebäude an gleicher Stelle errichtet. Das Bauvorhaben muss sich zudem in die Umgebungsbebauung einfügen. Das zum Abriss vorgesehene Objekt sollte mindestens 400 Kubikmeter umbauten Raum aufweisen und muss leerstehen.
 
Interessenten können ihren Antrag entweder an die zuständige Ortschaftsverwaltung oder direkt an das Bauverwaltungsamt der Stadtverwaltung, Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a. N., richten.

Förderrichtlinien

Förderrichtlinien der Stadt Oberndorf a. N. zur Stärkung und Belebung der Ortskerne „Leben mittendrin!“ (PDF, 101,3 KB)

Förderantrag

Antrag zum Förderprogramm der Stadt Oberndorf a. N.zur Stärkung und Belebung der Ortskerne „Leben mittendrin!“ (PDF, 36,2 KB)

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