Veränderungssperren
Nach den §§ 14 - 18 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Stadt zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich eines Bebauungsplans eine Veränderungssperre beschließen.
Veränderungssperre "Brandhalde" in Oberndorf a. N.-Aistaig
Anlässlich mehrerer Bauvorhaben und Anfragen im Gebiet „Brandhalde“ in Aistaig hat der Gemeinderat der Stadt Oberndorf a. N. in seiner Sitzung vom 27.06.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans in diesem Gebiet beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans erlassen.
Die Veränderungssperre ist mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 07.07.2023 in Kraft getreten.
- Satzung und Geltungsbereich der Veränderungssperre (PDF, 781,3 KB)
- Informationsblatt zur Veränderungssperre (PDF, 68,8 KB)
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Beratungsvorlage zum Bebauungsplan (PDF, 150,1 KB)
- Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans (PDF, 349 KB)
- Beratungsvorlage zur Veränderungssperre (PDF, 153,5 KB)