Gutachterausschuss

1. Zusammensetzung

Die Städte Oberndorf a.N. und Dornhan mit den Gemeinden Epfendorf, Fluorn-Winzeln und Vöhringen haben sich im Bereich Gutachterausschusswesen zum 01.01.2021 zusammengeschlossen. Die Kommunen Oberndorf, Epfendorf und Fluorn-Winzeln bilden bereits seit dem 01.01.2013, die Städte Oberndorf a.N. und Dornhan mit den Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln seit 01.01.2019 einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Der gemeinsame Gutachterausschuss trägt die Bezeichnung: "Gemeinsamer Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a.N." Die Gutachter sind generell auf 4 Jahre bestellt. Bei der Stadt Oberndorf a. N. ist die gemeinsame Geschäftsstelle angesiedelt. Die Kosten werden von den Mitgliedern der beteiligten Kommunen gemeinsam getragen. Die Leiterin der Geschäftsstelle ist Nadine Gugel-Bisinger.
 
Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a. N. gehören an (Stand Februar 2021):
 
für Oberndorf a. N.: Erwin Barth, Martin Holzer, Ralf Heinzelmann, Eberhard Schmid und Guido Söll
für Dornhan: Horst Braun, Hans-Dieter Glück und Rainer Rais
für Epfendorf: Johannes Bantle, Jürgen Holzer, Alexander Merkt
für Fluorn-Winzeln: Daniel Digel, Frank Schmid und Wolfgang Staiger
für Vöhringen: Friedrich Springer, Emil Stocker, Bernd Thiel
 
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist Alexander Merkt, die Stellvertreter sind Erwin Barth, Rainer Rais, Frank Schmid und Bernd Thiel.

2. Erstellung von Gutachten und Grundstücksbewertung

Sofern Sie den Wert Ihres unbebauten oder bebauten Grundstücks einschließlich des Gebäudes ermittelt haben möchten, so können Sie bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses einen Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über den Grundstücksverkehrswert stellen.

2.1 Antragsberechtigte

  • Eigentümer und ihnen gleichstehende Berechtigte
  • Behörden und Gerichte

Hinweis: Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht.

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses eingereicht. Sobald mehrere Anträge auf Gutachtenerstellung bei der Geschäftsstelle eingegangen sind, wird ein Besichtigungstermin, gewöhnlich an einem Freitagnachmittag, vereinbart. Die Besichtigung eines bebauten Grundstücks dauert ca. 1 Stunde, je nach Größe des Objekts. Der genaue Besichtigungstermin wird ca. 2 Wochen im Voraus mit dem Antragsteller abgestimmt. Über den Verkehrswert beschließt dann anschließend der unabhängige gemeinsame Gutachterausschuss, der sich aus mindestens 3 ehrenamtlichen Gutachtern zusammensetzt, in einer nichtöffentlichen Sitzung.

Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sogenannte  Wertermittlungsstichtag
  • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
  • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit  des Grundstücks (Grundstücksgröße und -gestalt,  Bodenbeschaffenheit, Bebauung)
  • Lage des Grundstücks

Nach der Sitzung wird ein umfangreiches schriftliches Gutachten erstellt. Das Gutachten hat keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.

2.3 Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verkehrswert und wird nach der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Oberndorf a. N. ermittelt.

Rechtsgrundlagen

  • § 192 – 199 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Gutachterausschussverordnung
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

3. Bodenrichtwerte

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist eine weitere Aufgabe des Gutachterausschusses. Die Bodenrichtwerte sind unter der Rubrik Bauen & Wohnen eingestellt.

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