Baurecht und Denkmalschutz
Digitaler Bauantrag
Die Zukunft liegt in der Digitalisierung. Seit dem 01.01.2022 können Anträge digital gestellt und die Bauvorlagen digital eingereicht werden. Die Baurechtsbehörden können nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) verlangen, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen sind. Die Stadt Oberndorf a. N. macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Seit dem 01.09.2022 ist eine Antragstellung in baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Verfahren ausschließlich digital möglich. Die Einreichung von Bauvorlagen in Papierform ist nicht mehr zulässig. Für die digitale Antragstellung und die Übermittlung der Bauvorlagen sind die dialoggeführten Prozesse über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg (service-bw) zu nutzen. Weitere Informationen zum Serviceportal und den Einstieg zu den einzelnen Leistungen finden Sie auf dieser Seite.
Bei der Einreichung von Bauvorlagen in elektronischer Form sind verschiedene Vorgaben zu Dateistrukturen und zur Dateibenennung zu beachten. Die gemeinsamen Vorgaben der Baurechtsbehörden im Landkreis Rottweil hierzu sind verbindlich (siehe Merkblatt Dateistrukturen (PDF, 133,4 KB)). Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur digitalen Antragstellung bei der Unteren Baurechtsbehörde der Stadt Oberndorf a. N. (PDF, 64,9 KB)
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