Stadtansicht von Oberndorf

Aktuelle Mitteilungen

Verena Jaburg, Leiterin der Stadtbücherei, und  ihre Mitarbeiterin Yvonne Haug mit den Kindern und Jugendlichen in der Stadtbücherei.
Verena Jaburg, Leiterin der Stadtbücherei, und  ihre Mitarbeiterin Yvonne Haug mit den Kindern und Jugendlichen in der Stadtbücherei.
Erstellt am: 19. September 2023

Aktion „Heiss auf Lesen“ 2023

Bereits zum neunten Mal ging die landesweite Aktion „HEISS AUF LESEN“ an den Start. Ziel der Sommer-Aktion, die im Regierungspräsidium Freiburg von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen organisiert wurde, ist es, Kindern und Jugendlichen nahezubringen, dass Lesen in der Freizeit Spaß macht. 
Der 13-jährige Ilias Papadopoulos mit Onkel und Tante sowie Bürgermeister Hermann Acker und dem Geschäftsführer der Firma Pooltrend, Danny Voigt. 
Der 13-jährige Ilias Papadopoulos mit Onkel und Tante sowie Bürgermeister Hermann Acker und dem Geschäftsführer der Firma Pooltrend, Danny Voigt. 
Erstellt am: 25. August 2023

50.000 Besucher im Oberndorfer Freibad

Den 50.000sten Besucher dieses Jahres, konnten Bürgermeister Hermann Acker und der Geschäftsführer der Firma Pooltrend, Danny Voigt, am späten Donnerstagnachmittag im Oberndorfer Freibad begrüßen. Kurz vor 16 Uhr betrat der 13-jährige Ilias Papadopoulos das Erlebnisbad unter dem Schlattfelsen als einer von insgesamt 750 Badegästen an diesem herrlichen Sommertag.
Erstellt am: 23. August 2023

Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 sind online

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberndorf a. N. mit den beteiligten Kommunen Dornhan, Oberndorf a. N., Epfendorf, Fluorn-Winzeln und Vöhringen wurden vom Gutachterausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2023 beschlossen und sind nun in BORIS-BW unter www.gutachterausschuesse-bw.de abrufbar. Die Korrekturen und Fortschreibungen für die Grundsteuer B werden erst zu einem späteren Zeitpunkt im Grundsteuerportal (Bodenrichtwerte Grundsteuer B) von BORIS-BW abgebildet sein. Die betroffenen Steuerpflichtigen müssen hier nichts unternehmen, sondern die Bescheide werden von Amts wegen vom zuständigen Finanzamt geändert.
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