Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018

Die Stadtverwaltung Oberndorf a. N. hat zum 01.01.2018 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt.Neben einer Ergebnis- und Finanzrechnung verlangt das NKHR die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die das kommunale Vermögen und die Verbindlichkeiten darstellt (Drei-Komponenten-Rechnung).
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Oberndorf a. N. wurde basierend auf den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie nach den untergesetzlichen Regelungen (insbesondere Leitfaden zur Bilanzierung) erstellt. Sie veranschaulicht umfassend die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Stichtag 01.01.2018.
Der Gemeinderat hat am 28.06.2022 die Eröffnungsbilanz der Stadt Oberndorf a. N. zum 01.01.2018 (PDF, 4,112 MB) festgestellt. Bei Fragen zur Eröffnungsbilanz steht die Kämmerei Ihnen gerne zur Verfügung.

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