Bauleitplanung
Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan steckt den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung der Gesamtstadt ab. Er stellt die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen dar. Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise der Bebauung und deren Nutzung.
Diese Pläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften und die Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.